Wow, was war das gestern für eine gute Nachricht! Endlich dürfen wir wieder Hochzeiten feiern – was gibt es schöneres. Ich freue mich sehr, dass es jetzt endlich los geht!

Dank dem starken Rückgang von Neuansteckungen und Todesfällen durch Covid-19 hat der Bundesrat zahlreiche weitere Lockerungen bekannt gegeben. 

Folgende sind von grosser Bedeutung:

“Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder möglich.”

“In Restaurants und Bars wird ebenfalls die Beschränkung der Gruppengrösse auf 4 Personen aufgehoben. Auch Live-Musik ist wieder möglich. Die Gastrobetriebe sind aber bei Gruppen von über vier Personen verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen.”

Voraussetzung ist, dass die Distanz- und Hygieneregeln einen sicheren Schutz der anwesenden Personen gewährleisten und es gilt auch ein paar weitere wichtige Aspekte zu beachten:

  1. Für private Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmenden dem Organisator bekannt sind, braucht es kein Schutzkonzept. Die gastgebende Person muss jedoch die Rückverfolgung der Kontakte im Fall einer neu infizierten Person gewährleisten. Auf Anfrage der zuständigen kantonalen Behörde muss sie die Kontaktdaten an die Behörde weiterleiten.“ Quelle: BAG am 29. Mai 2020
  2. Es darf zwar getanzt werden, aber im Raum gelten weiterhin 4m2 pro Person als Vorgabe. Wer also 100 Hochzeitsgäste eingeladen hat, braucht dafür einen 400m2 grosse Halle (Basketballfeld). 
  3. Polizeistunde ist um Mitternacht (länger darf ein Fest im Restaurant nicht dauern)
  4. Wenn eine Person positiv getestet wird, müssen vermutlich alle Gäste inkl. Dienstleister in Quarantäne.

Unsere zurückgewonnene „Normalität“ mit Distanz- und Hygieneregeln wird uns den ganzen Sommer und vermutlich noch deutlich länger begleiten. Die Pandemie ist leider erst richtig vorbei wenn wir einen Impfstoff haben!

Hier ein PDF vom BAG mit den wichtigsten FAQ’s zu den Lockerungsschritten per 6.6.2020