Gesundheitsminister Alain Berset versprüht Optimismus und für Hochzeitspaare gibt es endlich Planungssicherheit. Folgend eine Auflistung, welche Lockerungen ab dem 26. Juni 2021 kommen und was diese konkret für Hochzeiten bedeuten.

Grundsätzlich gilt JA, Hochzeiten können diesen Sommer gefeiert werden. Es gelten aber einige wenige Einschränkungen: Es dürfen maximal 250 Gäste (drinnen) bzw. 500 draussen dabei sein, wenn das Fest an einem öffentlichen Ort stattfindet, zum Beispiel in einem Restaurant. Getanzt werden darf nicht, ausser wenn alle Gäste ein Covid-Zertifikat haben. Dann gilt auch keine Gästebegrenzung und keine Maskenpflicht. In der Kirche müssen weiterhin Masken getragen werden.

Hochzeitsfeiern im privaten Rahmen
Finden Hochzeitsfeiern privaten Rahmen statt, unterliegen sie den Regeln für private Veranstaltungen.

Erlaubt sind:

  • In Innenräumen: maximal 30 Personen
  • Draussen: maximal 50 Personen

Bei privaten Veranstaltungen, braucht es kein Schutzkonzept. Es gelten ausschliesslich die Verhaltensempfehlungen des BAG. Bei privaten Hochzeitsfeiern sind somit weniger Personen erlaubt, dafür gelten nur die Verhaltensempfehlungen.

Hochzeitsfeiern in öffentlich zugänglichen Betrieben
Finden Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Einrichtungen statt, sind es keine privaten Veranstaltungen mehr und es gelten die Schutzkonzepte der Hochzeitslocations.

Es gilt:
In Innenräumen: maximal 250 Personen

  • Sitzpflicht
  • Keine Beschränkung mehr auf vier Personen pro Tisch
  • Maskenpflicht beim Bewegen durch das Restaurant
  • Maskenpflicht für Personal
  • Abstand zwischen Gästegruppen muss eingehalten werden

Draussen: maximal 500 Personen

  • Keine Beschränkung mehr auf sechs Personen pro Tisch
  • Keine Kontaktdaten mehr
  • Keine Sitzpflicht mehr
  • Abstand zwischen Gästegruppen muss eingehalten werden
  • Verboten ist das Tanzen. Der Hochzeitstanz des Brautpaares sollte laut BAG jedoch möglich sein.
  • ABER: Sind nur Gäste mit Covid-19-Zertifikat anwesend, gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl und es darf auch getanzt werden.

Vorgaben während Trauungen in der Kirche
Es gilt:

  • Grundsätzliche Kapazitätsgrenze: Es darf im Innern und im Freien maximal zwei Drittel der Kapazität der Kirche besetzt werden.
  • Es gilt Maskenpflicht.
  • Chöre und Musiker dürfen wieder auftreten.
  • Das Covid-19-Zertifikat hat keinen Einfluss auf die Personenbeschränkung.

Trauungen auf dem Standesamt
Da jedes Standesamt die Situation anders handhabt, gibt es diesbezüglich keine konkreten Angaben. Am besten direkt beim jeweiligen Standesamt nachfragen.

Quellen:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Tagblatt
SRF
24. Juni 2021